Home
Vorwort
Der Verband
Zuchtbuch
Aktuell
Infos
Berichte
Termine
Richter
Zuchtordnung
Zuchtwarte
Züchter
Deckrüden
Zuhause gesucht
Zum Nachdenken
Kontakt
Impressum
Links
Downloads
Gästebuch
Besucherzähler

Besucher
 

Home arrow Aktuell
Aktuell
 
Züchterseminar 2010
  
Das nächste Züchterseminar findet am 11.09.10 in 74589 Satteldorf, Beginn 9.30 Uhr statt.
Anmeldung und Zeitplan finden Sie unter Downloads!
       
Bericht des Züchterseminars vom 14.03.2009
lesen

Mitgliederversammlung: Falscher Termin kann zur Nichtigkeit von Beschlüssen führen

Immer mal wieder kommt es in dem einen oder anderen Verein zum Streit darüber, ob eine Mitgliederversammlung zur Unzeit stattgefunden hat. Gerade in der Feriensaison sollten Sie wichtige Versammlungen deshalb nicht abhalten. Das bestätigt jetzt auch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.Der Fall: Der Vorstand eines Vereins mit 80 Mitgliedern hatte zu einer Mitgliederversammlung in der Ferienzeit eingeladen. Da einige Mitglieder an dieser Veranstaltung aufgrund der Ferien nicht teilnehmen konnten, klagten Sie gegen die dort getroffenen Entscheidungen.Das Urteil: Eine solche Einladung bzw. Terminierung ist nicht „verkehrsüblich“, entschieden die Richter. Die während dieser Mitgliederversammlung getroffenen Entscheidungen seien nichtig (BayObLG, Urteil vom 16.7.2004, Az.: 3 Z BR 100/04).Was das Urteil für Sie und Ihren Verein bedeutet: Terminieren Sie Mitgliederversammlungen stets außerhalb Ferienzeit und berücksichtigen Sie bei der Terminauswahl auch andere Ereignisse wie Brückentage und Ähnliches. Ansonsten riskieren Sie dass getroffene Beschlüsse vom Gericht wieder „kassiert“ werden – unabhängig davon, wie viele Mitglieder teilgenommen haben.

Mit diesem Wissen führen Sie Ihren Verein rechtssicher und überzeugend

  • Haftung: Viele Vereins-Vorstände sind beim Thema persönliche Haftung der Meinung: „Mir passiert das schon nicht, wir sind ein kleiner Verein ...“. Weit gefehlt! Jedes Jahr werden in Deutschland viele Vereinsvorstände persönlich zur Kasse gebeten. Und das Wichtigste: Hier gilt der alte Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“! Deshalb: Nutzen Sie die einzige Informationsquelle für Vereins-Vorstände, die Sie monatlich aktuell über alle neuen Urteile, Gesetzesänderungen und Erlässe zum Thema Haftung informiert. Sichern Sie sich ab. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Probeexemplar von „Verein & Vorstand aktuell“ an
  • Vereinsrecht: Wie lange liegt Ihre letzte „Entlastung“ zurück? Nur jeder 3. Vereins-Vorstand lässt sich auf der Jahreshauptversammlung entlasten. Zum Teil mit teueren Folgen für ihn und seine Familie. So musste vor einiger Zeit ein Vorstand 15.000 € aus eigener Tasche an das Finanzamt zahlen. Grund: Steuerschulden aus dem Jahr 1991!! Der Vorstand hatte sich nie entlasten lassen!
  • Steuern für Vereine: „Der Bürger liebt sein Finanzamt mit der gleichen Leidenschaft wie der Metzger den Vegetarier.“ Peter Gillies (*1939), dt. Journalist, b. 1995 Chefredakteur „Die Welt“. Aussage eines (lang-gedienten) Vereins-Vorstands auf Nachfrage zum Thema „Steuern“: „Ach, wissen Sie, als eingetragener Verein müssen wir ja keine Steuern zahlen. Da beschäftigen wir uns gar nicht mit. Unser Verein ist dafür viel zu klein.“ Schützt das „e.V.“ aber wirklich vor Steuernachzahlungen? Die klare Antwort heißt: NEIN! Immer aktuelle Informationen (inkl. geldwerter Tipps) zum Thema Verein & Steuern liefert Ihnen monatlich „Verein & Vorstand aktuell“. Damit Sie keinen Cent zu viel zahlen!
  • Jugendarbeit: „Die Jugend ist die Zukunft unseres Vereins!“ Ein Satz, den sich die meisten Vereine auf die Fahnen schreiben müssen, wenn sie ihr Fortbestehen sichern wollen. Ein typisches Beispiel für die veränderten Interessen der jungen Menschen ist der Fußballsport, der in der Gunst der Jugendlichen stark gesunken ist. Eine Studie, an der unter anderem auch der Deutsche Sportbund beteiligt war, zeigt, dass Fußball auf der Beliebtheitsskala weit hinten rangiert, gleichauf mit Reitsport und Surfen. Die laufend neuen Tipps aus „Verein & Vorstand aktuell“ zu diesem Thema helfen Ihnen, Jugendliche für das Angebot Ihres Vereins zu interessieren!


Falscher Vereinsname

Sollte sich ein Verein falsch titulieren, dass heisst, wenn er sich in Briefbögen, Homepages, bei der AUSSTELLUNG von Papieren (z.B. bei Hundevereinen – Ahnentafeln, Championate) mit einem nicht existenten Namen bezeichnen, haftet der Vorstand komplett für die Folgen erstehender Kosten und ist zudem voll regresspflichtig im Schadensfall! Sollte der Vorstand finanziell nicht in der Lage sein, den entstehenden Schadensersatz auszugleichen, kann per Gerichtsbeschluss jedes x-beliebige Mitglied zur Rechenschaft gezogen werden! Das Privatvermögen des einzelnen Mitgliedes  ist in diesem Fall nicht geschützt! Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Beispiel:
  
Sollten nun tatsächlich Ahnentafeln mit nicht existenten, oder fantastischen Namen im Umlauf sein und sollte keine 2/3 Mehrheit auf einer HV, eine Namensänderung beschlossen und zudem beim Vereinsregister eingetragen haben, sind alle je ausgestellten Dokumente/Ahnentafeln/Urkunden null und nichtig! Denn somit würde dieser Verein rechtlich gar nicht existieren! Haftung für alle Folge - Schäden siehe oben!

Neues Mitglied in der URCI e.V.

Mit Stolz können wir berichten, dass die URCI e.V. weiterhin an Ansehen und Größe gewinnt: Die Interessengemeinschaft des Rassehunde Club Masburg (IRHCV e.V.) unter der Vereinsleitung von Frau Nicole Antal ist der Union mit sofortiger Wirkung beigetreten. Dieser junge Verein wurde 2009 als e.V. im Amtsgericht Koblenz eingetragen und ist mit Wirkung zum 20.03.2010 unserem Verband beigetreten. Hauptsächlich sind beim IRHCV britische Hütehundebesitzer - und Züchter beheimatet, ist jedoch offen für jegliche Art von Hunderassenbesitzer. Die 1. Rassehundeausstellung findet bereits am 28. März 2010 in Kempenich statt und es wird der URCI geschützten Titel „Eifelsieger" vergeben. Eine 21. Rassehundeausstellung am 10. Oktober 2010 ist bereits geplant und soll ebenfalls in Kempenich stattfinden. Die Titel Vergabe steht noch offen, wird aber in Absprache mit dem Verband noch rechtzeitig mit den Einladungen hierzu bekannt gegeben. Bereits am 28. März 2010 in Kempenich, werden 3 erfahrene URCI-Richter/innen anwesend sein, um auf dieser Hundeshow zu richten. Auf der kommenden Arbeitssitzung 2010 der URCI, wird der IRHCV satzungsgemäß vorgestellt und vom Unionsausschuss ordnungsgemäß in die URCI integriert werden.
Dieser junge Verein aus der Eifel, wird unsere Popularität in Deutschland weiter verbreiten und unser Ansehen, sowie unsere Ideale, weiter stärken.
Des Weiteren werden wir gerade in Bezug auf Britische Hütehunde, unseren Züchtererfahrensaustausch multiplizieren, zum Wohle der Zucht, ihrer Besitzer und unserer Hunde.

Wir freuen uns darauf, profitieren wir doch Alle davon!

Michael Kraft
1. Vorsitzender URCI e.V. 

Der Richterobmann informiert:
In letzter Zeit sind mehrfach Bewertungen, und Anwartschaftskarten Urkunden bei Rassehundeausstellungen mit Stempel-Signaturen = Formwertrichter - versehen, eingereicht worden. Diese können so nicht anerkannt werden!
Formwertrichter = Leistungsrichter! Dieser ist nur berechtigt folgendes zu richten:
Agility, Breitensport, SCH.H.Pr. (SHP) Rennsport, Jagd-Prüfung!
Nur der Inhaber eines Zuchtrichterausweises ist berechtigt auf Ausstellungen (= Bestätigung) zu richten!
Zur Bearbeitung der Anwartschaften bitte eine Kopie des Zuchtrichterausweises den Anträgen beifügen oder nachreichen.
Keine Berücksichtigung finden ZUDEM die Unterschriften von Gaby Degen und Werner Schnörer auf irgendwelchen Anwartschaftskarten, die nach dem 24.10.9009 ausgestellt worden sind! Diese Richter sind aus dem Verzeichnis der URCI e.V. gestrichen! Ebensowenig erkennen wir die Ausstellungen und Titel des SHV an! Berücksichtigen Sie diese Information für Ihre Ausstellungsplanungen.
HJKVS Richterobmann URCI
 

Warum Dachverband?

Internationaler Dachverband?

Jeder nationale Hundeverein muß einem internationalen Dachverband angeschlossen sein, um internationale Titel etc. vergeben zu können.

In Deutschland gibt es unzählige Hundevereine - darunter sind einige bekannte Vereine und viele nicht so bekannte. Sie alle haben die unterschiedlichsten internationalen Dachverbände, zumindest dem Namen nach. Denn, die meisten verfolgen das gleiche Ziel: Förderung der Rassehundezucht, Austausch mit anderen Ländern, Verbund von vielen kleinen Organisationen zu einer großen internationalen Vereinigung.

Durch die Mitgliedschaft eines nationalen Vereines oder Verbandes in einem internationalen Dachverband, wird eine internationale Rassehundschau geschützt und die Vergabe von internationalen Titeln möglich.

Der bekannteste internationale Dachverband ist die “FCI” mit Sitz in Belgien, Ihr gehört der VDH e.V. an und andere ausländische Vereine, die dem VDH in Zuchtkriterien etc. gleichgestellt sind.

Andere Vereine, die nicht dem VDH angeschlossen sind, nennt man Dissidenz-Vereine. Diese sind anderen internationalen Dachverbänden angeschlossen und werden von der FCI nicht anerkannt, obwohl die Verbände fast alle nach den FCI-Standarten richten und Zuchtzulassungen dementsprechend ausgerichtet sind.

Nun gibt es in letzter Zeit verstärkt Hundevereine, die "ihr eigenes Süppchen" kochen und keinem Dachverband angehören und trotzdem Internationale Hundeschauen mit Vergabe des CACIB anbieten: Dies ist Betrug am Aussteller! Das Erwachen ist meist groß, wenn ein Championat eingereicht wird und diese Scheinchampionate  dieser "Minivereinchen" dann nicht anerkannt werden! Informieren Sie sich unbedingt, welcher Dachverband eine von Ihnen ausgesuchte Ausstellung schützt und wenn, ob dieser Dachverband überhaupt eingetragen ist und nicht nur "scheinexistiert"! Auch wird manchmal auch ein Dachverband angegeben, der überhaupt nicht als e.V. ( = eingetragener Verein im Amtsgericht/Vereinsregister registriert und eingetragen) eingetragen ist. Dies kann man leicht überprüfen: Schauen Sie sich an, ob ein gewählter Vorstand existiert, ob es überhaupt je eine Hauptversammlung gegeben hat der diesen Vorstand gewählt hat, ob eine Registernummer und ein Vereinssitz angegeben ist. Gegebenenfalls genügt ein kurzer Anruf beim Amtsregister = der ist kostenlos! Dies gilt auch für Züchter, die sich solch einem „Vereinchen“ anschließen wollen und sich dieser mit International anerkannten Papieren brüstet! Lassen Sie sich nicht hinter das Licht führen! Es ist Ihr Geld, das Sie sonst zum Fenster rausschmeisen!